BERR startet zweiten Konsultationspapier über die EU-Batterie-Richtlinie

Die BERR gestern veröffentlichten zweiten Konsultationspapier über die Umsetzung der EU-Batterie-Richtlinie, nur dieses Mal über Vorschriften des Binnenmarktes. Die Beratung umfasst Verordnungsentwürfe für den Binnenmarkt Bestimmungen der Richtlinie in britisches Recht dargelegt, dass die Anforderungen für das Inverkehrbringen neuer Batterien und Akkumulatoren (Akkus), und Geräte mit Batterien, die auf dem EU-Markt, einschließlich des Vereinigten Königreichs umgesetzt. Diese werden ab 26 September 2008 wirksam.
 
Der Entwurf einer Verordnung zur Deckung Einschränkungen bei der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Herstellung von neuen Batterien und Akkumulatoren sowie Etikettierung und Kennzeichnung. Verbrauchte Batterien müssen auch leicht herausgenommen werden aus Geräten, es sei denn, die Sicherheit oder bestimmte andere Erwägungen gelten.
 
Genauer gesagt:
 
- Die Zusammensetzung des neuen Batterien und Akkumulatoren - die Konzentrationen von Quecksilber und Cadmium in ihrer Herstellung verwendet werden eingeschränkt, zum Beispiel mit Gerätebatterien mehr als Spuren von Cadmium kann nicht auf dem Markt ab dem 26. September dieses Jahres gestellt werden, es sei denn, sie sind verwendet in bestimmte steuerfreie Geräte wie schnurlose Elektrowerkzeuge.
 
- Anforderungen an die Kennzeichnung - einschließlich der "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" und der entsprechenden "chemische Symbol" zur Förderung der Endnutzer zu trennen Altbatterien Beihilfen für die Sammlung und anschließenden Verwertung.
 
- Die Beseitigung von Altbatterien aus Geräten - Hersteller werden verpflichtet, die Geräte so, dass Altbatterien und-akkumulatoren problemlos entnommen werden können entwerfen.
 
Die EU-Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Akkumulatoren (2006/66/EG) zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von tragbaren, Automobil-und Industrie-Batterien durch verstärktes Recycling und die Ökologisierung der Lieferkette zu reduzieren, dass die Hersteller und verteilt sie. Es gilt für alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Volumen, Gewicht, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung, außer für militärische Anwendungen und Raumfahrtanwendungen.
 
EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie in nationales Recht umsetzen 26 September 2008.
 
Die Anhörung hat in Partnerschaft mit Defra und der autonomen Regierungen entwickelt worden und folgt auf ein erstes Beratungsgespräch (URN 07/1701) über die Optionen für die Umsetzung der Richtlinie über Batterien, die zwischen Dezember 2007 und März 2008 lief.
 
Weitere Details sind abrufbar unter
www.berr.gov.uk / Konsultationen / index.html
Von: autoindustry.uk / news